Praxis für ganzheitliche Psychotherapie
Helga Tworek     



Kostenerstattung

Die anfallenden Kosten werden im Anschluß an die jeweilige Therapiestunde beglichen.

Von den gesetzlichen Kassen werden Behandlungen für ganzheitliche Psychotherapie leider nur in Ausnahmefällen erstattet. Je nach Vertragsvereinbarungen ist eine Erstattung durch Zusatzversicherungen und Privatversicherungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Erfolgsaussichten auf Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse bestehen meist, wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten 2-3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Vertrags-therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, Ihr(e) Therapeut(in) muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Die Praxis für ganzheitliche Psychotherapie (§1 HPG) ist selbstverständlich im Besitz dieser Erlaubnis.
Der § 13 Abs. 3 SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage, der von Ihnen kontaktierten Kassen-Vertrags-therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: "Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß
§ 13 Abs 3 SGB V"
bei Ihrer Kasse ein.

Die Kosten werden erst ab Erstattungsdatum übernommen.
Sie müssen deshalb bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Sollten Sie aber nicht solange warten können, dann ist zu überlegen, ob Sie die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden aus eigener Tasche übernehmen.


Übrigens!
Therapiekosten, die Sie aus eigener Tasche bezahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt ( § 13 Abs. 3 SGB V).
 

 

 

 

 




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